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   BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84   

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https://dejure.org/1984,13359
BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,13359)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1984 - 1 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,13359)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1984 - 1 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,13359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines besonderen Milderungsgrundes - WHoffnungen auf freiwillige Hingabe beim Täter durch vorangegangenes Verhalten des Opfers - Voraussetzungen für die Bejahung eines minder schweren Falles auf Grund einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit in Folge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84
    Die Urteilsgründe lassen aber auch besorgen, daß sich das Tatgericht der Möglichkeit nicht bewußt war, einen minder schweren Fall auf Grund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung (vgl. UA S. 53, 54) für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen zu bejahen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, daß der - wenn auch nach § 21 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Normalstrafrahmen nicht schuldangemessen erscheint (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschl. vom 27. September 1978 - 2 StR 510/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschl. vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104; BGH StrVert 1981, 180; BGH NStZ 1982, 246; Mösl NStZ 1983, 160, 163 und 1984, 158, 162 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84
    Die Urteilsgründe lassen aber auch besorgen, daß sich das Tatgericht der Möglichkeit nicht bewußt war, einen minder schweren Fall auf Grund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung (vgl. UA S. 53, 54) für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen zu bejahen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, daß der - wenn auch nach § 21 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Normalstrafrahmen nicht schuldangemessen erscheint (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschl. vom 27. September 1978 - 2 StR 510/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschl. vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104; BGH StrVert 1981, 180; BGH NStZ 1982, 246; Mösl NStZ 1983, 160, 163 und 1984, 158, 162 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79

    Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84
    Die Urteilsgründe lassen aber auch besorgen, daß sich das Tatgericht der Möglichkeit nicht bewußt war, einen minder schweren Fall auf Grund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung (vgl. UA S. 53, 54) für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen zu bejahen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, daß der - wenn auch nach § 21 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Normalstrafrahmen nicht schuldangemessen erscheint (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschl. vom 27. September 1978 - 2 StR 510/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschl. vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104; BGH StrVert 1981, 180; BGH NStZ 1982, 246; Mösl NStZ 1983, 160, 163 und 1984, 158, 162 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung im

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84
    Hat das Opfer durch vorangegangenes Verhalten beim Täter Hoffnungen auf freiwillige Hingabe erweckt, so kann dies einen besonderen Milderungsgrund darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77), Gleichwohl lehnt die Strafkammer die Annahme eines minder schweren Falles ab, da die Zeugin Sch. "alsbald nach dem Aufenthalt im Zimmer des Angeklagten O." unmißverständlich zu erkennen gab, daß sie "keine sexuellen Handlungen gleich welcher Art mehr" wolle (UA S. 58).
  • BGH, 27.09.1978 - 2 StR 510/78

    Zur Annahme eines minder schweren Falles aufgrund verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84
    Die Urteilsgründe lassen aber auch besorgen, daß sich das Tatgericht der Möglichkeit nicht bewußt war, einen minder schweren Fall auf Grund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung (vgl. UA S. 53, 54) für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen zu bejahen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, daß der - wenn auch nach § 21 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Normalstrafrahmen nicht schuldangemessen erscheint (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschl. vom 27. September 1978 - 2 StR 510/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschl. vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104; BGH StrVert 1981, 180; BGH NStZ 1982, 246; Mösl NStZ 1983, 160, 163 und 1984, 158, 162 mit weiteren Nachweisen).
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